Personalakten

Personalakten sind die Gesamtheit aller Unterlagen, die den Verlauf eines Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren; das Einsichtsrecht nach § 83 BetrVG, der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO und das Löschungsgebot nach Art. 17 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG regeln den datenschutzkonformen Umgang mit diesen Daten. Personalakten bündeln über Jahre umfangreiche Personendaten von Beschäftigten und Dritten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Akteneinsicht gewährt, Akten datensparsam archiviert und ausgewertet werden können, ohne die Rechte einsehender Beschäftigter oder genannter Dritter zu verletzen.

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  • anonym.legal trifft keine Entscheidung darüber, welche Akteneinsicht nach § 83 BetrVG zu gewähren oder welche Drittdaten nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO zurückzuhalten sind — diese rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihnen.
  • Die Pseudonymisierung ist reversibel und ersetzt keine Löschung im Sinne des Art. 17 DSGVO; endgültige Anonymisierung tritt erst mit dem Löschen des zugehörigen Schlüssels ein.
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) bleiben nach der Pseudonymisierung schutzbedürftig; die Software erstellt keine Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung.

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