Betriebsrat

Betriebsräte sind nach § 1 BetrVG in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Beschäftigten wählbar und haben bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erzeugt Unterrichtungen und Vereinbarungen, die Namen von Betroffenen und Gremienmitgliedern enthalten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Abstimmungsprozesse dokumentiert und Vereinbarungen als Muster genutzt werden können, ohne die Identität der Beteiligten außerhalb des konkreten Verfahrens offenzulegen.

En xifres

Quan això no s'aplica

  • anonym.legal unterstützt keine rechtswirksame Betriebsratsbeteiligung und ersetzt keine Unterrichtung nach § 99 BetrVG; die Software pseudonymisiert Unterlagen für Muster- und Schulungszwecke, führt das Mitbestimmungsverfahren aber nicht durch.
  • Beschlüsse und Protokolle des Betriebsrats, die eine Originalunterschrift oder ein Stempel erfordern, werden von der Software nicht ausgefertigt; das Verfahrensrecht des BetrVG bleibt unberührt.
  • In Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten besteht kein Betriebsrat und damit kein Anwendungsfall für die in diesem Bereich abgebildeten Mitbestimmungsworkflows.

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