Insolvenzantrag: Schuldner- und Gläubigerdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 13 InsO)

Der Insolvenzantrag nach § 13 InsO eröffnet das Insolvenzverfahren; bei Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO besteht für Geschäftsführer eine Antragspflicht binnen 3 Wochen, Verletzungen können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Bußgelder bis 25.000 € geahndet werden (§ 15a InsO). anonym.legal pseudonymisiert Schuldner-, Gläubiger- und Drittdaten in Antragsentwürfen für die interne Prüfung, ohne die gerichtliche Originalfassung zu verändern.

When this applies

Der Insolvenzantrag eröffnet nach § 13 InsO das Verfahren und kann sowohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger gestellt werden; der Eigenantrag des Schuldners verlangt nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen. Gemäß § 17 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit in der Regel vor, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt; bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO und Überschuldung nach § 19 InsO ist der Eigenantrag ebenfalls zulässig. In der Entwurfsphase tragen Schuldnervertreter, Geschäftsführung oder bevollmächtigte Berater die Vermögens- und Schuldenlage zusammen. Seit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 sind über 30.000 Unternehmensinsolvenzverfahren jährlich in Deutschland anhängig, laut Statistischem Bundesamt. Weil Antragsentwurf und Verzeichnis Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Steuer-Identifikationsnummern zahlreicher Beteiligter enthalten, entsteht ein hoher Bedarf, diese Personendaten vor jeder internen Prüfung, Abstimmung mit Sachverständigen und Weitergabe an externe Berater zu schützen.

  1. Antragsentwurf und Gläubigerverzeichnis werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne die Struktur des Antrags zu verändern.
  2. Die Engine durchsucht den gesamten Text und erkennt Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Steuer-Identifikationsnummern von Schuldner, Gläubigern und Dritten aus 273 unterstützten Entitätstypen.
  3. Jede Person wird konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Schuldner oder Gläubiger über Antrag und Verzeichnis hinweg denselben Platzhalter erhält und die Bezüge nachvollziehbar bleiben.
  4. Die rechtlich tragenden Angaben — Forderungsgründe, Forderungshöhen und die Vermögensübersicht — bleiben im Klartext erhalten, damit die Aussagekraft des Antrags ungeschmälert bleibt.
  5. Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle festgehalten, die ausschließlich innerhalb der EU gespeichert wird.
  6. Vor der offiziellen Einreichung beim Insolvenzgericht lässt sich der Antrag mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifizieren, sodass die gerichtliche Endfassung wieder alle Klarnamen trägt.

What you provide

  • Entwurf des Insolvenzantrags
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach § 13 Abs. 1 InsO
  • Vermögensübersicht des Schuldners
  • Optional: Vollmacht des antragstellenden Bevollmächtigten

Limitations & cautions

  • Die anonymisierte Fassung ersetzt nicht den dem Insolvenzgericht vorzulegenden Originalantrag; die Antragspflicht gilt bei juristischen Personen binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, und die Verantwortung für Fristwahrung liegt allein beim Antragsteller.
  • anonym.legal bewertet weder das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes (§§ 17–19 InsO) noch die Schlüssigkeit des Antrags; die Software bereitet ausschließlich die personenbezogenen Daten auf.
  • Verstöße gegen die DSGVO bei der Weitergabe von Antragsentwürfen können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.

FAQ

Darf ich den anonymisierten Antrag beim Gericht einreichen?

Nein. Das Insolvenzgericht benötigt die vollständige Originalfassung mit allen Klarnamen. Die anonymisierte Fassung dient internen Prüf-, Archiv- und Weitergabezwecken, etwa zur Abstimmung mit Sachverständigen. Vor der Einreichung re-identifizieren Sie den Antrag mit dem zugehörigen Schlüssel.

Bleiben Forderungshöhen und Beträge im Antrag erhalten?

Ja. Es werden ausschließlich personenbezogene Identifikatoren ersetzt; die Forderungsstruktur, die Beträge und die Vermögensübersicht bleiben unverändert. So bleibt der Antrag inhaltlich vollständig prüfbar, während die Identitäten geschützt sind.

Wie werden Steuer-Identifikationsnummern im Antrag behandelt?

Steuer-Identifikationsnummern zählen zu den 273 erkannten Entitätstypen und werden als besonders sensible Identifikatoren markiert. Sie werden durch konsistente Platzhalter ersetzt und bleiben über die verschlüsselte Mapping-Tabelle reversibel zuordenbar. Die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen beträgt gemäß § 147 AO 10 Jahre; anonym.legal unterstützt eine DSGVO-konforme Archivierung in diesem Zeitraum.

Insolvenzrecht