Geldwäscheprävention (GwG)

Die Geldwäscheprävention umfasst die im Geldwäschegesetz (GwG) normierten Sorgfalts-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten verpflichteter Unternehmen und Personen; Kernvorschriften sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG, die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG und die Aufzeichnungspflicht nach § 8 GwG. Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten verarbeiten Ausweisdaten, Transaktionsbelege und Verdachtsdokumentationen mit hochsensiblen Personendaten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit KYC-Unterlagen und Falldokumentationen intern aufbereitet, geschult und mit Dienstleistern geteilt werden können, ohne die Identität der Betroffenen unnötig offenzulegen.

In cijfers

Wanneer dit niet van toepassing is

  • Ob die getroffenen Sorgfaltsmaßnahmen den geldwäscherechtlichen Anforderungen nach dem GwG genügen, bewertet anonym.legal nicht; diese fachliche Einschätzung obliegt dem bestellten Geldwäschebeauftragten.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Verdachtsmeldung an die FIU nach § 43 GwG sowie die Mitteilung an das Transparenzregister nach § 20 GwG müssen mit Klardaten erfolgen; anonym.legal unterstützt ausschließlich die interne Vorbereitung und Dokumentation.

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