Aktienregister § 67 AktG: Aktionärsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 67 AktG)
Inhaber von Namensaktien sind nach § 67 AktG mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Aktienzahl in das Aktienregister einzutragen; die AG benötigt gemäß § 7 AktG ein Mindestgrundkapital von 50.000 €. Wer 3 %, 5 % oder weitere Schwellen nach § 33 WpHG erreicht, muss dies binnen 4 Handelstagen melden. anonym.legal pseudonymisiert Aktionärsdaten für sichere Registerauswertungen.
When this applies
Inhaber von Namensaktien sind nach § 67 AktG mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Aktienzahl in das Aktienregister einzutragen, das die Gesellschaft führt. Aus diesem Register werden regelmäßig Auszüge für Auswertungen, Mitteilungen oder Versammlungseinladungen erzeugt und intern oder mit Beratern bearbeitet. Erreicht ein Aktionär Stimmrechtsschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %, ist dies nach § 33 WpHG (seit 2017) innerhalb von 4 Handelstagen der Gesellschaft und der BaFin zu melden. Weil jeder Auszug die Personendaten einzelner Aktionäre führt, entsteht der Bedarf, diese Daten vor der Weiterverarbeitung zu schützen. anonym.legal pseudonymisiert die Aktionärsdaten reversibel, sodass Auswertungen möglich bleiben.
How anonym.legal handles it
- Der Registerauszug wird im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne dass die Tabellenstruktur verändert wird.
- Die Engine durchsucht den Auszug und erkennt Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Aktienzahlen als Entitäten aus über 267 unterstützten Kategorien.
- Alle Aktionäre werden konsistent pseudonymisiert, sodass derselbe Aktionär in allen Auswertungen dasselbe Pseudonym trägt.
- Die Beteiligungsstruktur und die Verteilung der Aktienbestände bleiben im Klartext auswertbar, damit die Aussagekraft erhalten bleibt.
- Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Für offizielle Mitteilungen lässt sich die finale Liste mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifizieren.
What you provide
- Auszug aus dem Aktienregister
- Liste der für eine Mitteilung relevanten Aktionäre
- Stichtagsangaben für die Auswertung
Limitations & cautions
- Die Richtigkeit der Registereintragungen und Mitteilungspflichten prüft anonym.legal nicht; Schwellenüberschreitungen nach § 33 WpHG sind binnen 4 Handelstagen zu melden.
- Die Auswahl der zu verarbeitenden Auszüge und die Verteilung der Mitteilungen bleiben in Ihrer Verantwortung.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des Schlüssels voraus.
FAQ
Bleibt die Beteiligungsstruktur in der Auswertung erhalten?
Ja, nur Personendaten werden pseudonymisiert; die Verteilung der Aktienbestände bleibt auswertbar. So lässt sich die Beteiligungsstruktur analysieren, während die einzelnen Aktionäre geschützt sind. Stimmrechtsschwellen nach § 33 WpHG — beginnend bei 3 % — bleiben dabei nachvollziehbar.
Werden die Anschriften der Aktionäre geschützt?
Ja, Anschriften gehören zu den über 267 unterstützten Entitätstypen und werden pseudonymisiert oder maskiert. Auch Geburtsdaten und weitere personenbezogene Angaben werden erkannt. Gemäß § 67 AktG müssen diese Daten im Aktienregister vollständig geführt werden; die pseudonymisierte Arbeitskopie schützt diese Angaben bei interner Nutzung.
Kann ich das Aktienregister als Tabelle verarbeiten?
Ja, anonym.legal verarbeitet tabellarische Registerauszüge und pseudonymisiert die Aktionäre konsistent. Dieselbe Person trägt dabei in allen Spalten und Auswertungen dasselbe Pseudonym. Das Mindestgrundkapital der AG beträgt nach § 7 AktG 50.000 €; diese Strukturangabe bleibt in der Tabelle erhalten.