Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung umfasst die gesetzliche Pflichtprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach §§ 316–324 HGB sowie sonstige Assurance-Leistungen; sie darf ausschließlich von zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erbracht werden (§ 319 Abs. 1 HGB). Abschlussprüfung und interne Revision werten Buchführung, Belege und Berichte aus, die personenbezogene Daten von Beschäftigten und Geschäftspartnern enthalten. anonym.legal pseudonymisiert diese DSGVO-konform, damit Prüfungsunterlagen im Datenraum bereitgestellt und Feststellungen geteilt werden können, ohne einzelne Personen unnötig offenzulegen.

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  • anonym.legal trifft kein Prüfungsurteil und ersetzt keinen Bestätigungsvermerk; die Abschlussprüfung und das Prüfungsurteil nach § 322 HGB verantwortet allein der bestellte Wirtschaftsprüfer.
  • Die Vollständigkeit der im Prüfungsdatenraum bereitgestellten Unterlagen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des zu prüfenden Unternehmens liegen in Ihrer Verantwortung und werden von der Software nicht beurteilt.

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