PEP-Prüfung § 15 GwG: verstärkte Sorgfaltsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 15 GwG)
Die PEP-Prüfung ist eine verstärkte Sorgfaltspflicht nach § 14 und § 15 GwG, die bei politisch exponierten Personen eine vertiefte Herkunfts- und Hintergrundprüfung mit besonders sensiblen Personendaten verlangt; die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (RL 2018/1673) seit 2018 verschärfte diese Anforderungen erheblich. Bußgelder nach § 56 GwG können bei Verstößen bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Konzernumsatzes erreichen. anonym.legal pseudonymisiert PEP-Dossiers für interne Risikobewertungen.
When this applies
Ergibt das Screening, dass ein Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigter eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person ist, greifen die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG. In dieser Phase erstellen Sie ein PEP-Dossier, dokumentieren die Herkunft der Vermögenswerte und holen die Zustimmung der Führungsebene ein. Gemäß § 14 GwG sind für Hochrisikodrittländer und PEPs verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden; laut FATF-Empfehlungen sind PEPs grundsätzlich als höheres Risiko einzustufen. Die Aufbewahrungspflicht für PEP-Unterlagen beträgt gemäß § 8 GwG 5 Jahre. Weil diese Unterlagen Namen, Funktionen, Vermögensangaben und teils öffentliche Hintergrundrecherchen zu den Betroffenen bündeln, entsteht hier der Bedarf, deren Identität außerhalb der konkreten Risikoentscheidung zu schützen, während die für die Bewertung maßgeblichen Risikomerkmale erhalten bleiben.
How anonym.legal handles it
- PEP-Dossiers, Screening-Treffer und Herkunftsnachweise werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht den Bestand und erkennt Namen, Funktionen, Vermögens- und Kontaktdaten aus über 267 unterstützten Entitätstypen.
- Die Betroffenen und nahestehenden Personen werden konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über alle Dossierbestandteile hinweg eindeutig zugeordnet bleibt.
- Die risikorelevanten Merkmale — Funktion, Mittelherkunft und Hintergrund ohne unmittelbaren Personenbezug — bleiben im Klartext erhalten, damit die Risikobewertung tragfähig bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Die anonymisierten Dossiers können intern bewertet oder mit Dienstleistern geteilt und nur bei berechtigtem Bedarf re-identifiziert werden.
What you provide
- PEP-Dossier und Screening-Treffer
- Nachweise zur Herkunft der Vermögenswerte
- Dokumentation der Zustimmung der Führungsebene
Limitations & cautions
- Ob eine PEP-Eigenschaft vorliegt und welche verstärkten Maßnahmen nach § 15 GwG geboten sind, bewertet anonym.legal nicht; das prüft der Geldwäschebeauftragte.
- Die Einholung der Zustimmung der Führungsebene und die Risikoentscheidung liegen in Ihrer Verantwortung; bei schwerwiegenden Verstößen drohen nach § 56 GwG Bußgelder bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des zugehörigen Schlüssels voraus.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Verpflichtetendaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Werden auch nahestehende Personen einer PEP erkannt?
Ja, Namen von Familienmitgliedern und nahestehenden Personen werden als Entitäten erkannt und konsistent pseudonymisiert. So bleibt der Zusammenhang innerhalb des Dossiers nachvollziehbar, ohne die Identitäten offenzulegen. Nicht automatisch erfasste Angaben können Sie zusätzlich manuell markieren.
Bleiben die Risikomerkmale für die Bewertung lesbar?
Ja, Funktion, Mittelherkunft und Hintergrundangaben ohne unmittelbaren Personenbezug bleiben im Klartext erhalten; nur identifizierende Personendaten werden pseudonymisiert. So bleibt die Risikobewertung tragfähig. Den Klarnamen stellen Sie bei berechtigtem Bedarf über die verschlüsselte Zuordnung wieder her.
Kann ich das PEP-Dossier extern teilen lassen?
Ja, nach der Pseudonymisierung lässt sich das Dossier datenschutzkonform mit Dienstleistern teilen. Die verschlüsselte Mapping-Tabelle verbleibt dabei innerhalb der EU. Eine Re-Identifikation ist nur berechtigten Personen mit dem zugehörigen Schlüssel möglich.