Employment References
Under § 109 GewO, employment references must be issued in writing on request to every employee; a qualified reference must certify performance and conduct during the employment relationship in individually phrased prose and may contain no hidden negative evaluations. Employment and interim references combine performance evaluations with names and employment data. anonym.legal pseudonymizes that data GDPR-compliantly so references can be used as wording templates and training material without exposing the identities of the evaluated employees, while the evaluation text remains intact.
By the numbers
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2021 (9 AZR 262/20) entschieden, dass eine tabellarische Darstellung mit Schulnoten den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO nicht erfüllt; individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen müssen zwingend in Prosaform formuliert sein.
BAG, Urteil vom 27. April 2021, 9 AZR 262/20, Bundesarbeitsgericht
Nach § 109 GewO haben alle Beschäftigten beim Ausscheiden einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen muss dieses als qualifiziertes Zeugnis auch Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis umfassen — das Recht gilt ohne Mindestzugehörigkeit und ohne Unternehmensgröße-Schwelle.
§ 109 GewO, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
When this doesn't apply
- anonym.legal erstellt keine Arbeitszeugnisse und prüft nicht, ob Formulierungen den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit nach § 109 GewO entsprechen — die inhaltliche Verantwortung liegt beim ausstellenden Arbeitgeber.
- Die Software pseudonymisiert Personendaten in Zeugnissen für Muster- oder Schulungszwecke, ersetzt aber keine arbeitsrechtliche Prüfung der Zeugnisnoten oder Schlusssätze.
- Handschriftlich unterzeichnete Originale, die nicht eingescannt vorliegen, können nicht verarbeitet werden; die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform des Originals bleibt unberührt.
Tasks
Arbeitszeugnis § 109 GewO als Muster anonymisieren
§ 109 GewOZwischenzeugnis als Muster anonymisieren: Beschäftigtendaten schützen
Einfaches Arbeitszeugnis § 109 GewO anonymisieren: nur Art und Dauer
§ 109 GewOAusbildungszeugnis § 16 BBiG anonymisieren: Auszubildendendaten schützen
§ 16 BBiGZeugnisberichtigung anonymisieren: Korrekturverlangen ehemaliger Mitarbeiter
Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III anonymisieren: Daten für die Agentur für Arbeit
§ 312 SGB III