Zwischenzeugnis als Muster anonymisieren: Beschäftigtendaten schützen – DSGVO-konform anonymisieren
Das Zwischenzeugnis ist ein schriftliches Dokument, das die bisherige Leistung eines Beschäftigten während eines laufenden Arbeitsverhältnisses bewertet; der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO in Verbindung mit dem arbeitsvertraglichen Wohlwollensgrundsatz. Gemäß BDSG-neu 2018 und DSGVO 2018 unterliegen Beschäftigtendaten besonderen Schutzpflichten nach § 26 BDSG. anonym.legal pseudonymisiert diese Daten, damit Zwischenzeugnisse als Formulierungsmuster genutzt werden können.
When this applies
Sie nutzen Zwischenzeugnisse als Formulierungsmuster oder für die Schulung von Führungskräften. Ein Zwischenzeugnis dokumentiert die bisherige Leistung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses und nennt Name, Tätigkeiten und individuelle Bewertungen. Für die Schulung im Verfassen von Beurteilungen kommt es auf die Bewertungssprache an, nicht auf die Identität der bewerteten Person. Gerade weil das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, ist ein sorgsamer Umgang mit dem Personenbezug gemäß § 26 BDSG geboten. Eine pseudonymisierte Fassung erlaubt das Üben und Vergleichen anhand realer Texte, ohne den betroffenen Beschäftigten zu nennen.
How anonym.legal handles it
- Das Zwischenzeugnis wird als Dokument in anonym.legal hochgeladen.
- Die Erkennung prüft den Text gegen über 267 Entitätstypen und markiert Name, Tätigkeitsangaben und personenbezogene Daten.
- Die bewertete Person wird durchgehend durch dasselbe Pseudonym ersetzt, sodass die Bezüge im Zeugnis stimmig bleiben.
- Tätigkeitsbeschreibungen und Bewertungstext bleiben als Vorlagensprache im Klartext erhalten.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klardaten wird verschlüsselt und EU-ansässig gespeichert.
- Das anonymisierte Zeugnis wird als Muster exportiert und kann weitergegeben werden; der Originalbezug bleibt über den Schlüssel rekonstruierbar.
- Werden mehrere Zwischenzeugnisse zusammen aufbereitet, lassen sich die Formulierungsniveaus vergleichen, ohne dass die bewerteten Personen erkennbar sind.
What you provide
- Erstelltes Zwischenzeugnis
- Angaben zu personenbezogenen Daten
- Festlegung der zu erhaltenden Bewertungspassagen
- Hinweis auf weitere personenbezogene Nennungen im Text
- Angabe der Zielgruppe der Schulung
Limitations & cautions
- Die inhaltliche Bewertung und der Anlass des Zwischenzeugnisses bleiben Aufgabe der Führungskraft.
- Die Software bereitet das Zeugnis als Muster auf und ersetzt keine fachliche Prüfung der Beurteilung.
- Eine spätere Zuordnung zur bewerteten Person gelingt nur, solange der Schlüssel in Ihrer Verwahrung bleibt.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung von Zeugnis- und Beschäftigtendaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Bleibt der Bewertungstext nach der Anonymisierung lesbar?
Ja, Tätigkeits- und Bewertungstext bleiben im Klartext erhalten. Nur personenbezogene Daten werden pseudonymisiert. Die wertende Sprache bleibt damit als Lern- und Vergleichsmaterial vollständig nutzbar.
Eignet sich das Zwischenzeugnis als Schulungsmaterial für Führungskräfte?
Ja, die anonymisierte Fassung lässt sich datenschutzkonform für Schulungen von Führungskräften nutzen. Laut § 26 BDSG sind Beschäftigtendaten besonders schutzbedürftig; die Pseudonymisierung gemäß DSGVO 2018 erfüllt diese Anforderung, sodass der Text in Übungen offen besprochen werden kann.
Kann ich mehrere Zeugnisse gemeinsam aufbereiten?
Ja, anonym.legal verarbeitet mehrere Dokumente und pseudonymisiert die Beteiligten konsistent. Taucht dieselbe Person in mehreren Zeugnissen auf, erhält sie überall dasselbe Pseudonym.
Lassen sich verschiedene Bewertungsniveaus vergleichen?
Ja, da die wertenden Formulierungen im Klartext erhalten bleiben, lassen sich anonymisierte Zwischenzeugnisse nebeneinander stellen und im Niveau vergleichen. Laut BAG-Rechtsprechung zum Zeugnisgeheimcode entspricht die Formulierung zu unserer vollen Zufriedenheit der Note 2 und zu unserer Zufriedenheit der Note 3. Das eignet sich, um Führungskräften eine einheitliche Beurteilungssprache zu vermitteln, ohne reale Beschäftigte zu nennen.