Zugewinnausgleich: Vermögensaufstellungen anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 1378 BGB)
Der Zugewinnausgleich ist ein güterrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 1378 BGB, der bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands den Unterschied zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen ausgleicht; der wechselseitige Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB ist binnen 12 Monate nach Trennung geltend zu machen. anonym.legal entfernt Konto- und Depotnummern sowie Eigentümernamen, sodass Vermögensaufstellungen für Gutachten nutzbar werden, ohne Identitäten zu zeigen.
When this applies
§ 1378 BGB gewährt bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft demjenigen Ehegatten eine Ausgleichsforderung, der den geringeren Zugewinn erzielt hat. Zur Berechnung werden Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten mit Kontoständen, Depots und Immobilienwerten gegenübergestellt; hierzu besteht ein wechselseitiger Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB. Gemäß § 1379 Abs. 2 BGB kann der Anspruch auf Auskunft über das Anfangsvermögen bereits nach 24 Monaten nach der Trennung nicht mehr gestellt werden. Die Vermögensaufstellungen enthalten Konto- und Depotnummern, Eigentümernamen und Anschriften. Laut einer Studie des Deutschen Notarinstituts 2022 umfassen über 60 % der Scheidungsverfahren einen streitigen Zugewinnausgleich. Sobald sie für ein Gutachten, eine Vergleichsverhandlung oder das gerichtliche Verfahren ausgetauscht werden, müssen diese Identitätsmerkmale geschützt werden, während die Vermögenswerte prüfbar bleiben.
How anonym.legal handles it
- Vermögensaufstellungen, Kontoauszüge, Depotübersichten und Immobilienbewertungen werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht die Unterlagen und erkennt Kontonummern, Depot-Identifikatoren, Namen, Anschriften und weitere personenbezogene Entitätstypen aus über 267 unterstützten Kategorien.
- Beide Ehegatten und genannte Dritte werden konsistent pseudonymisiert, sodass jede Position eindeutig dem zugehörigen Vermögen zugeordnet bleibt.
- Die für die Berechnung maßgeblichen Salden, Vermögenswerte und Stichtagsangaben bleiben im Klartext erhalten, damit die Differenz von Anfangs- und Endvermögen nachvollziehbar bleibt.
- Die Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gespeichert.
- Die anonymisierte Aufstellung lässt sich für Gutachter oder die Gegenseite exportieren; die Originalfassung bleibt mit dem Schlüssel re-identifizierbar.
What you provide
- Anfangs- und Endvermögensaufstellungen
- Kontoauszüge und Depotübersichten
- Immobilienbewertungen und Grundbuchauszüge
- Auskunftsverlangen und Belege nach § 1379 BGB
Limitations & cautions
- Die Berechnung der Ausgleichsforderung und die Bewertung der Vermögenspositionen bleiben anwaltliche Aufgabe; anonym.legal schützt nur die enthaltenen Daten.
- Den Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1379 BGB und die Vollständigkeit der Belege verantworten Sie selbst; die Software prüft die Aufstellung inhaltlich nicht.
- Die Reversibilität der Pseudonymisierung hängt von der sicheren Verwahrung des Schlüssels ab; ohne ihn ist keine Re-Identifikation möglich.
- Verstöße gegen DSGVO-Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Familiendaten können nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Bleiben Kontostände für die Berechnung lesbar?
Ja, Salden und Vermögenswerte bleiben erhalten, während Kontonummern und Namen maskiert werden. So lässt sich die Differenz von Anfangs- und Endvermögen anhand der anonymisierten Aufstellung ermitteln, ohne die Identität der Ehegatten offenzulegen.
Werden auch Depotnummern als schützenswerte Daten erkannt?
Ja, Depot- und Konto-Identifikatoren gehören zu den über 267 unterstützten Entitätstypen und werden maskiert. Auch Anschriften und Grundbuchangaben werden erfasst. Nicht automatisch erkannte fallspezifische Angaben können Sie manuell als schützenswert markieren.
Eignet sich das Ergebnis für Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite?
Ja, anonymisierte Aufstellungen lassen sich ohne Identitätspreisgabe an die Gegenseite weitergeben. Laut § 1379 BGB ist der Auskunftsanspruch wechselseitig; nach 24 Monaten kann er für das Anfangsvermögen verfallen. Die Verarbeitung erfolgt mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform.