Regelinsolvenz: Unternehmensdaten im Eröffnungsverfahren schützen – DSGVO-konform anonymisieren (§ 11 InsO)
Die Regelinsolvenz nach § 11 InsO ist das seit 1999 geltende allgemeine Insolvenzverfahren für Gesellschaften und selbständig Tätige; laut Statistischem Bundesamt sind jährlich über 15.000 Unternehmensinsolvenzverfahren anhängig. anonym.legal pseudonymisiert Eröffnungsunterlagen, Gläubigerlisten und Vermögensübersichten, damit Verfahrensunterlagen geprüft und geteilt werden können, ohne Beteiligte namentlich offenzulegen.
When this applies
Die Regelinsolvenz betrifft nach § 11 InsO insolvenzfähige Rechtsträger wie Gesellschaften und selbständig wirtschaftlich Tätige und folgt den allgemeinen Verfahrensvorschriften der InsO, die seit 1999 in Kraft sind. Vom Eröffnungsantrag über den Berichts- und Prüfungstermin bis zur Schlussverteilung verarbeiten Verwalter und Beteiligte umfangreiche Unterlagen; der Berichtstermin findet gemäß § 29 Abs. 1 InsO spätestens 3 Monate nach Verfahrenseröffnung statt. Weil Eröffnungsunterlagen, Gläubigerlisten und Vermögensübersichten Namen von Organen, Beschäftigten und Geschäftspartnern enthalten, besteht hier durchgängig der Bedarf, die personenbezogenen Daten zu schützen, wenn Verfahrensunterlagen geprüft, geteilt oder dokumentiert werden. So lassen sich Vermögens- und Forderungslage darstellen, ohne Beteiligte namentlich offenzulegen.
How anonym.legal handles it
- Eröffnungsunterlagen, Gläubigerlisten und Vermögensübersicht werden im Originalformat in anonym.legal eingelesen, ohne die Struktur der Unterlagen zu verändern.
- Die Engine erkennt Namen von Geschäftsführern, Beschäftigten und Geschäftspartnern als personenbezogene Entitäten aus über 267 unterstützten Kategorien.
- Jede Person wird konsistent pseudonymisiert, sodass dieselbe Person über alle Verfahrensunterlagen hinweg denselben Platzhalter behält.
- Vermögenswerte, Forderungen und Beträge bleiben im Klartext erhalten, damit die wirtschaftliche Lage nachvollziehbar bleibt.
- Die reversible Zuordnung wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz gesichert.
- Die pseudonymisierte Fassung lässt sich exportieren und bei Bedarf mit dem zugehörigen Schlüssel re-identifizieren.
What you provide
- Eröffnungsantrag und Anlagen
- Gläubiger- und Vermögensverzeichnis
- Handelsregister- und Gesellschaftsunterlagen
- Optional: betriebswirtschaftliche Auswertungen
Limitations & cautions
- anonym.legal beurteilt nicht die Insolvenzfähigkeit oder das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes nach §§ 16 ff. InsO; dies bleibt der gerichtlichen Prüfung vorbehalten. Die Antragspflicht für Geschäftsführer besteht binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- Die Software nimmt keine wirtschaftliche Würdigung der Vermögenslage vor; sie bereitet ausschließlich die personenbezogenen Daten auf.
- Verstöße gegen die DSGVO bei der Weitergabe von Eröffnungsunterlagen können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Konzernjahresumsatzes geahndet werden.
FAQ
Wodurch unterscheidet sich die Regelinsolvenz von der Verbraucherinsolvenz?
Die Regelinsolvenz gilt für Unternehmen und selbständig Tätige und folgt den seit 1999 geltenden allgemeinen Verfahrensvorschriften, die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO für natürliche Personen ohne selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Die Anonymisierung der personenbezogenen Daten erfolgt in beiden Verfahren nach demselben Prinzip.
Werden Geschäftsführer und Organe als Personen erkannt?
Ja. Namen von Geschäftsführern und Organmitgliedern zählen zu den über 267 erkannten Entitätstypen und werden konsistent ersetzt. Sollten weitere Beteiligte nicht automatisch erfasst werden, können Sie sie manuell als schützenswert markieren.
Bleiben Vermögenswerte und Forderungen rechnerisch erhalten?
Ja. Beträge und Vermögensangaben bleiben im Klartext unverändert, nur Identitäten werden pseudonymisiert. So bleibt die wirtschaftliche Lage vollständig nachvollziehbar, während die Beteiligten geschützt sind.