Vorstandsdienstvertrag § 84 AktG: Vergütungsdaten anonymisieren – DSGVO-konform anonymisieren (§ 84 AktG)
Der Vorstandsdienstvertrag ist ein Anstellungsvertrag nach § 84 AktG, den der Aufsichtsrat mit dem Vorstand für maximal 5 Jahre schließt und der Bezüge, Boni und Versorgungszusagen regelt; nach § 87 AktG (VorstAG seit 2009, Say on Pay seit ARUG II 2019) muss die Vergütung angemessen sein. anonym.legal pseudonymisiert Namen und Vergütungsdaten für sichere Vertragsabstimmungen.
When this applies
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand nach § 84 AktG für maximal 5 Jahre und schließt mit ihm den Anstellungsvertrag, der Bezüge, Boni und Versorgungszusagen regelt. Gemäß § 87 AktG — geändert durch das VorstAG 2009 und das ARUG II 2019 — muss die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft stehen; seit 2019 müssen börsennotierte Gesellschaften die Vergütungspolitik mindestens alle 4 Jahre der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen (Say on Pay). In der Gestaltungsphase wird der Entwurf zwischen Aufsichtsratsausschuss, Vergütungsberatern und Rechtsabteilung abgestimmt, bevor er beschlossen wird. Da der Vertrag Namen und besonders sensible Vergütungsdaten nennt, entsteht der Bedarf, diese Personendaten zu schützen. anonym.legal pseudonymisiert die Daten reversibel, sodass der Entwurf vertraulich abgestimmt werden kann.
How anonym.legal handles it
- Der Dienstvertragsentwurf wird im Originalformat in anonym.legal eingelesen.
- Die Engine durchsucht den Text und erkennt Name, Bezüge, Boni und Versorgungszusagen als Entitäten aus über 267 unterstützten Kategorien.
- Die genannte Person wird konsistent pseudonymisiert, sodass Bezugnahmen über den gesamten Vertrag hinweg eindeutig bleiben.
- Vertragsklauseln und die inhaltliche Ausgestaltung der Vergütung bleiben im Klartext lesbar, damit die Aussagekraft erhalten bleibt.
- Jede Zuordnung von Pseudonym zu Klarname wird in einer verschlüsselten Mapping-Tabelle mit EU-Datenresidenz festgehalten.
- Vor der Unterzeichnung lässt sich der finale Vertrag mit dem zugehörigen Schlüssel vollständig re-identifizieren.
What you provide
- Entwurf des Vorstandsdienstvertrags
- Angaben zu Bezügen und Versorgungszusagen
- Regelungen zu variabler Vergütung und Boni
Limitations & cautions
- Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung nach § 87 AktG — geändert durch VorstAG 2009 und ARUG II 2019 — bewertet anonym.legal nicht.
- Welche Beträge offengelegt oder verborgen werden, entscheiden Sie selbst; börsennotierte Gesellschaften müssen die Vergütungspolitik alle 4 Jahre der HV vorlegen.
- Die Re-Identifikation setzt die sichere Verwahrung des Schlüssels voraus.
FAQ
Kann ich die Vorstandsbezüge im Entwurf verbergen?
Ja, Geldbeträge werden als Entitätstyp erkannt und auf Wunsch pseudonymisiert oder maskiert. So können Sie den Entwurf abstimmen, ohne die konkreten Bezüge offenzulegen. Nach § 87 AktG muss die Gesamtvergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmenslage stehen — diese inhaltliche Prüfung obliegt dem Aufsichtsrat.
Bleiben die Versorgungszusagen nach der Anonymisierung lesbar?
Ja, nur Personendaten werden ersetzt; die inhaltliche Ausgestaltung der Zusagen bleibt im Text erhalten. So lassen sich Versorgungs- und Bonusregelungen inhaltlich prüfen, während die Identität des Vorstandsmitglieds geschützt ist. Die Bestellung des Vorstands nach § 84 AktG erfolgt für maximal 5 Jahre; diese Laufzeitangaben bleiben erhalten.
Eignet sich der anonymisierte Vertrag als Vorlage?
Ja, nach der Pseudonymisierung lässt sich der Vertrag datenschutzkonform als Muster nutzen. Da die Verarbeitung mit EU-Datenresidenz und DSGVO-konform erfolgt, können Sie die Fassung auch intern breit teilen. Die Originalfassung bleibt über den Schlüssel wiederherstellbar.